“Bieten Sie Ihr Fachwissen in Portionen an”
Journalisten sind juristische Laien. Die meisten zumindest. Sie erwarten von Ihnen, dass Sie die rechtlichen Feinheiten verständlich erklären.
Fangen Sie mit dem Ergebnis an. Erst dann kommt die Begründung. Wichtiger als jede Verästelung ist der Überblick. Und wenn Sie zu den Details kommen, halten Sie sich knapp mit Fachtermini.
Denken Sie daran: Sie überzeugen nicht mit Fremdworten, sondern wenn sie verstanden werden. Sprechen Sie lieber nicht von einer „Invitatio ad offerendum”, wenn von der „Aufforderung zur Angebotsabgabe” die Rede sein soll. „Exkulpation” heißt „Entlastung”, der „Kontraktor” ist ein „Vertragspartner” und eine „Pönale” nicht mehr als eine „Vertragsstrafe”.
Was an Fachworten nötig ist, will erklärt sein. Was zum Beispiel bedeutet „konkludentes Verhalten”? Dass ein Vertrag auch ohne Ja-Wort zustande kommt, wenn sich der Vertragspartner entsprechend verhält! Und was unterscheidet „Fahrlässigkeit” von „grober Fahrlässigkeit”? Das ist wichtig.
Wenn Ihnen die Erklärung des Fachbegriffs nicht spontan einfällt, legen Sie sich diese zurecht, bevor Sie einen Journalisten anrufen.
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