“Nutzen Sie die Fachsprache der Medien”

Die Fachsprache der Medien kennt jeder: Die Presse spricht Alltagsdeutsch. Nur so werden die Journalisten ihrem Anspruch, dass jeder Leser die Artikel verstehen können soll. Und zwar auch solche Leser, für die das jeweilige Thema neu ist. Dieser laiengerechte Ansatz heißt unter Journalisten “voraussetzungsloses Schreiben”. Nach dem gleichen Muster sollten auch Sie vorgehen, wenn Sie sich als Rechtsanwalt an die Presse wenden.

Ob Pressemitteilung oder Telefoninterview – beim Umgang mit der Presse ist sprachliche Disziplin gefordert. Hier nur ein paar der für Rechtsanwälte wichtigsten Sprachtipps:

  • Gliedern Sie Ihre Gedanken und Argumente in kurze, sortierte Sätze. Wer Ihnen zuhören soll, schaltet beim verschachtelten Bandwurmsatz nach etwa 14 Worten ab.
  • Nutzen Sie Verben, wo gehandelt wird. Viele Substantive sind in Wahrheit sowieso nichts anderes als aufgeblähte Verben. Beispiel: Wer sich mit der „Durchführung einer Untersuchung” beschäftigt, macht nicht mehr als zu „untersuchen”. Man muss auch keine „Klage erheben”, wenn man „klagen” sagen kann.
  • Und wenn Sie oder andere etwas tun, dann bitte aktiv: Wer macht was mit wem? Das Passiv sollten Sie so stiefmütterlich behandeln wie möglich.
  • Meiden Sie auch den Genitiv und die „von sprachliche Kapriolen schlagenden Rednern missbräuchlich eingesetzte” Partizipialkonstruktion.
 

   
       

“Schreiben Sie verständlich”

Der Erfolg einer Pressemitteilung hängt auch von der Sprachwahl ab. Wenn Sie wollen, dass Ihre Pressemitteilung bei den Medien ankommt, sollten Sie beim Schreiben der Pressemitteilung die journalistischen Regeln für verständliche und schnell lesbare Texte beachten:

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