“Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler”

Die Binsenweisheit vom Karpfenteich zeigt, worauf es bei der Pressearbeit von Kanzleien ankommt: Wenn Sie als Rechtsanwalt in den Medien auftauchen wollen, müssen Sie sich auf die Denkweise und Sprache der Journalisten einlassen. Der Mini-Knigge für den artgerechten Umgang mit der Presse zeigt, was Sie als Rechtsanwalt bei der Pressearbeit beachten sollten.

Hinter den Tipps im Presseknigge für Rechsanwälte steht die langjährige Erfahrung des Autors in der Presse und in der Kanzlei-PR. Rüdiger v. Schönfels war zehn Jahre Journalist und hat 2005 KOMMposition als PR-Agentur für Kanzleien gegründet.

KOMMposition - PR-Agentur für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater - Berlin

Mit Pressearbeit ist es wie beim Ackerbau. Zuerst kommt die Arbeit, dann die Ernte. Das Erfolgskonzept unserer PR-Agentur für die Pressearbeit von Kanzleien basiert auf drei grundsätzlichen Säulen:

  • Gutes Thema – Wir sprechen nur dann mit Journalisten, wenn wir ihnen auch etwas zu bieten und zu sagen haben.
  • Journalistsiche Aufbereitung – Wir machen aus juristischer Materie verständliche Texte für die Presse: schnell lesbar und trotzdem korrekt.
  • Zielgerechte Verteilung – Wir bringen die Presseinfos an den richtigen Mann, d.h. zu dem Journalisten, der sich für das Thema grundsätzlich interessiert. Das bundesweite Verteilen  von Presseinfos ist nicht nur nutzlos, es nervt auch die Journalisten.

Ein weiterer Tipp vor dem Start: Einmal ist in der Pressearbeit keinmal. Zwar können Artikel im Einzelfall bei potentiellen Mandanten eine konkrete Nachfrageauslösen. Im Regelfall erschließt sich der volle Nutzen der Pressearbeit aber nur für Wiederholungstäter. Wer regelmäßig in der Presse auftaucht, wird im Markt auch besser wahrgenommen.

 

   
       

“Machen Sie das Abstrakte (be)greifbar”

Die Antworten auf Rechtsfragen sind meist abstrakt. Um so wichtiger sind Beispiele und Vergleiche. Diese machen Ihre Argumente nicht nur verständlicher, sondern auch lebendig.

Gerade Anleihen aus dem Alltag ergeben oft schöne Zitate. Das „einstweilige Rechtsschutzverfahren” können Sie zum Beispiel als „Erste Hilfe für rechtliche Notfälle” bezeichnen. Der folgende Vergleich brachte einem Versicherungsexperten ein Zitat im Focus ein: „Rechtsschutzbedingungen sind löchrig wie ein Schweizer Käse.” Da ist jedem Leser sofort klar, dass er im Schadenfall von seiner Versicherung nicht alles bekommt, was er sich bei Vertragsabschluss erhofft hat.

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